, Frank Burgey

Ergebnisse der Jahreshauptversammlung vom 5. März 2023

Am 5. März fand unsere Mitgliederversammlung statt, zu der 33 stimmberechtigte Mitglieder erschienen waren. Das ausführliche Protokoll wird satzungskonform nach Ostern jeweils am ersten Freitag im Monat während der Sprechstunden des Vorstands einsehbar sein. Der Vorstand wurde entlastet, dem Haushaltsplan für das laufende Jahr zugestimmt. Die wichtigsten Ergebnisse nachfolgend in Kürze.

Wahlen: Die Position des / der 2. Vorsitzenden muss mangels einer Kandidatur vorerst vakant bleiben. Der Vorstand bemüht sich, diesen Mangel zu beheben und jemanden zu finden, der bereit ist, Verantwortung im Vorstand zu übernehmen. Als 1. Kassiererin wurde Stefanie Tietz als Nachfolgerin von Heinz Schneehage gewählt, der kürzer treten möchte und zum 2. Kassierer gewählt wurde. Christine Weber trat als 2. Schriftführerin nicht mehr an, ihr folgt Silke Kloppholz. Die Obleute wurden, wie die Revisoren auch, in ihren Ämtern bestätigt. Uwe Bergmann organisiert den Festausschuss und zusammen mit Eugen Proemmel auch die Gemeinschaftsarbeit. Anja Rust und Gerhard Rust sind zuständig für die Revision.

Anträge: Der Vorstand hatte fünf Anträge zur Abstimmung vorgelegt, über die teilweise länger, auch kontrovers, diskutiert wurde:

1. Die Freigabe der Finanzmittel zur Sanierung des Fußbodens im Vereinsheim war erforderlich, da diese mit mindestens 7.000 Euro den Verfügbarkeitsrahmen des Vorstands weit übertreffen. Durch Eigenleistungen bei Vorbereitungsarbeiten konnten weitere Kosten eingespart werden. Die Sanierung war auch aus Gründen der Unfallverhütung dringend erforderlich. Wir hoffen, dass bis Ostern der Gemeinschaftsraum wieder nutzbar ist.

2. Der Vorstand beantragte, dass künftig das Verlegen von Unkrautvlies auf den vereinseigenen Wegen untersagt ist. Bereits verlegtes Unkrautvlies kann verbleiben, sofern es nicht an die Oberfläche tritt. Nicht ordnungsgemäß verlegtes Vlies ist zu entfernen. Bei Begehungen hatte der Vorstand vereinzelt unsachgemäß verlegtes Unkrautvlies festgestellt, das durch Witterungseinflüsse und die übliche Nutzung der Wege an die Oberfläche getreten ist. Dadurch entstehen unfallträchtige Stolperfallen und eine optisch unschöne Wegeoberfläche. Zudem ist der Nutzen zweifelhaft, da es auch bei ordnungsgemäßem Verlegen weiterhin zu Verunkrautung durch Flugsamen führt.

3. Das Verbot der Nutzung von Elektrorollern (E-Scootern) auf dem Vereinsgelände war Inhalt des dritten Antrags. Dies beinhaltet sowohl das Befahren der Wege als auch das Abstellen auf dem Vereinsgelände. Private Elektroroller müssen geschoben werden und können im eigenen Garten abgestellt werden. Fahrräder mit elektrischer Motorunterstützung (E-Bikes) sind davon nicht betroffen.

4. Der Verfügungsrahmen des Vorstands sollte von derzeit 500 Euro auf 800 Euro erhöht werden. Aus der Versammlung heraus wurde der Antrag derart verändert, dass künftig der Betrag, den der Vorstand ausgeben darf, ohne die Mitgliederversammlung zu befragen bei 1.000 Euro liegen wird. Diesen vier Anträgen wurde zugestimmt. Die Anträge 2 und 3 werden der Gartenordnung als Anhang beigefügt.

5. Der Vorstand beantragte den Rückbau des vereinseigenen Kinderspielplatzes. Nach einer dringenden Empfehlung des Bezirksverbands Ende Februar an alle Vereinsvorstände, sich zweimal zu überlegen, ob Spielplätze auf Vereinsgelände eingerichtet bzw. betrieben werden sollten, hatte sich der Vorstand kurzfristig entschlossen, diesen Antrag zu stellen. Nach dem Rückbau sollte die Fläche als Erweiterung der Grünanlage am Vereinsheim genutzt werden. So sollten Kosten, zeitlicher Aufwand und eine Haftung des Vereins vermieden werden. Das weitere Argument, dass der Spielplatz nicht sonderlich attraktiv sei und ohnehin fast nur von Kindern genutzt werde, die nicht zum Verein gehören, wurde nicht von allen Anwesenden geteilt. Nach längerer Diskussion wurde der Antrag zurückgezogen. Die Kosten des Betriebs sollen jetzt genau ermittelt und zeitnah eine Versicherung abgeschlossen werden, um erst einmal auf der sicheren Seite zu stehen. Mögliche rechtliche Bindungen, den Spielplatz weiter zu betreiben, müssen geprüft werden, da der Bezirksrat vor Jahren einen finanziellen Zuschuss geleistet hat.