Kein Platz für Chemie im Garten
Dieses Verbot gilt nicht nur für bekannte Produkte mit dem Wirkstoff Glyphosat, sondern auch für vermeintlich „natürliche Hausmittel“ wie Salz oder Essig. Auch diese schaden langfristig dem Boden, dem Grundwasser und den Mikroorganismen – und sind laut Pflanzenschutzgesetz ebenfalls nicht zulässig.
Die Begründung ist klar: Solche Mittel wirken nicht selektiv, sondern zerstören das ökologische Gleichgewicht im Boden. Wer dennoch solche Mittel verwendet, handelt nicht nur vereinswidrig, sondern auch ordnungswidrig – und riskiert im Wiederholungsfall eine Abmahnung oder sogar die Kündigung des Pachtverhältnisses.
Bitte entfernen Sie Unkraut mechanisch, also durch Jäten, Hacken oder Abflammen mit dafür zugelassenen Geräten. Das ist zwar mühsamer – aber die einzige erlaubte und umweltgerechte Lösung. Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit für einen gesunden, naturfreundlichen Garten!