Versand der Mahnungen für überfällige Pacht

  • Wann
    Jährlich am 2. Montag im Januar, beginnend am 08.01.2018.
  • Typ
    Allgemein
  • Text

    Wer seine Pacht noch nicht gezahlt hat, die bereits zum 1. Dezember des Vorjahres fällig war, wird über den Bezirksverband angemahnt.