Versand der Mahnungen für überfällige Pacht
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WannJährlich am 2. Montag im Januar, beginnend am 08.01.2018.
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TypAllgemein
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Text
Wer seine Pacht noch nicht gezahlt hat, die bereits zum 1. Dezember des Vorjahres fällig war, wird über den Bezirksverband angemahnt.