, Malte Polley / Frank Burgey

Bauten und Anbauten auf der Parzelle

Liebe Gartenfreundin, lieber Gartenfreund,

zu Pavillons, Freisitzen und sonstigen Bauten auf der Parzelle hier eine Übersicht über die Vorschriften:

Pavillion:     

  • Ein Pavillon steht für sich im Garten. Die Verankerung des Pavillons ist durch den Pächter/die Pächterin sicherzustellen (z.B.: durch Heringe, Schrauben o.ä.).
  • Ein Pavillon kann ohne Genehmigung aufgestellt werden.
  • Ein Pavillon kann auch auf Gehwegplatten aufgestellt werden.

Freisitz:

  • Ein Freisitz ist ein Anbau an der Laube. Für einen Freisitz ist ein Bauantrag notwendig, wenn dieser Dachplatten (z.B. aus Metall oder PVC) verwendet.
  • Wird für den Freisitz eine Plane als Dach verwendet, muss diese aufrollbar sein. Außerdem entfällt dann der Bauantrag.

Sonstige Bauten:

  • Hierunter fallen zum Beispiel Überdachungen für Hollywoodschaukeln.
  • Sind diese zu allen Seiten offen, ist kein Bauantrag nötig.
  • Für Gewächshäuser ist ein Bauantrag immer notwendig. Maximale Grundfläche: 6 qm.

Bei Fragen und Unklarheiten: 

Der Vorstand muss die Regelungen der Stadt oder des Bezirksverbandes umsetzen. Sie finden die Regelungen von der Stadt und dem Bezirksverband zu (An)bauten auf Parzellen über diesen Link.

Der Vorstand