, Malte Polley / Frank Burgey
Bauten und Anbauten auf der Parzelle
Liebe Gartenfreundin, lieber Gartenfreund,
zu Pavillons, Freisitzen und sonstigen Bauten auf der Parzelle hier eine Übersicht über die Vorschriften:
Pavillion:
- Ein Pavillon steht für sich im Garten. Die Verankerung des Pavillons ist durch den Pächter/die Pächterin sicherzustellen (z.B.: durch Heringe, Schrauben o.ä.).
- Ein Pavillon kann ohne Genehmigung aufgestellt werden.
- Ein Pavillon kann auch auf Gehwegplatten aufgestellt werden.
Freisitz:
- Ein Freisitz ist ein Anbau an der Laube. Für einen Freisitz ist ein Bauantrag notwendig, wenn dieser Dachplatten (z.B. aus Metall oder PVC) verwendet.
- Wird für den Freisitz eine Plane als Dach verwendet, muss diese aufrollbar sein. Außerdem entfällt dann der Bauantrag.
Sonstige Bauten:
- Hierunter fallen zum Beispiel Überdachungen für Hollywoodschaukeln.
- Sind diese zu allen Seiten offen, ist kein Bauantrag nötig.
- Für Gewächshäuser ist ein Bauantrag immer notwendig. Maximale Grundfläche: 6 qm.
Bei Fragen und Unklarheiten:
Der Vorstand muss die Regelungen der Stadt oder des Bezirksverbandes umsetzen. Sie finden die Regelungen von der Stadt und dem Bezirksverband zu (An)bauten auf Parzellen über diesen Link.
Der Vorstand